Hinweis für alle (auch ehemalige) Fuxx Kunden, welche die versteckte Preiserhöhung im Werbeschreiben nicht gesehen haben und deshalb ab dem zweiten Jahr den höheren Preis bezahlt haben:
Das LG Hamburg hat dies mit Urteil vom 16.01.2018 für unzulässig erklärt. Somit gilt der Preis für das erste Jahr. Zuviel bezahlte Beträge können somit von Fuxx zurückgefordert werden.